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Eine Nagelmodellage oder Wimpernverlängerung für Kundinnen unter 18 Jahren kann ich ausschließlich nur bei Vorlage einer schriftlichen Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten durchführen.
Um den Vorgang zu vereinfachen habe ich Ihnen gerne eine Vorlage vorbereitet. Bitte bringen Sie diese ausgefüllt zu Ihrem ersten Termin mit.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.